Neues Gesetz: Rechte der Patienten sollen gestärkt werden
Freitag, 25. Mai 2012, 12:44 von Jutta Wellding-Trostel
Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) fand eine Menge positive Worte für den Gesetzesentwurf: Er sorge für eine neuen "Vertrauenskultur" zwischen dem Arzt und seinen Patienten, unterstütze den mündigen Patienten und bringe sicherlich "mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen". Ein Eckpunkt dieser Transparenz wird eine erweiterte Pflicht zur Information sein. Mediziner in Praxis und Krankenhaus müssen ihren Patienten alle notwendigen ärztlichen Behandlungen und Untersuchungen genau und verständlich erklären. Bei Operationen muss über alle möglichen Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt werden. Das ist bereits heute der Fall, aber völlig neu daran ist, dass die Informationspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird. Damit entsteht ein gesetzlich beschriebener Behandlungsvertrag. Der Arzt muss seinen Patienten ebenfalls mitteilen, welche Kosten durch Behandlungen entstehen, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
Kassen müssen zügig entscheiden
Auch die Krankenkassen werden sich umstellen müssen. Nach dem neuen Gesetz muss eine Kasse innerhalb von sechs Wochen über die Kosten für eine beantragte Behandlung entscheiden. Verstreicht diese Frist, kann der Versicherte seinen Antrag als genehmigt betrachten. Dann ist es auch möglich, die Maßnahme zunächst in eigener Regie durchführen zu lassen und sich die Kosten von der Kasse erstatten zu lassen. Jeder Patient hat auch künftig das Recht, seine Akte einzusehen.
Hilfe bei Behandlungsfehlern hält sich in Grenzen
Das Gesetz soll die Position der Patienten stärken, wenn es um Fehler bei der ärztlichen Behandlung geht. Doch sehr umfangreich ist diese Verbesserung nicht. In den meisten Fällen, bei leichten Fehlern liegt die Beweislast weiter beim Patienten. Der falsch Behandelte muss nachweisen, dass eine Beeinträchtigung seiner Gesundheit auf einen Fehler des Arztes zurückzuführen ist. Wenn es sich allerdings um grobe und schwerwiegende Kunstfehler handelt, wenn die Behandlung nicht dokumentiert wurde oder auch bei Fehlfunktionen medizinischer Geräte kehrt sich die Beweislast um. De Arzt muss nachweisen, dass er für aufgetretene Schädigungen nicht verantwortlich ist. Die Krankenkassen werden mit dem neuen Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten bei Verfahren um Kunstfehler vor Gericht Hilfestellung zu leisten.
Gesetz hat zu wenig Substanz
Wenn auch die Politiker ihr neues Gesetz in den höchsten Tönen preisen, halten ihnen Kritiker entgegen, dass es kaum neue Ansätze gebe. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete es als vollkommen inhaltslos. Es würden lediglich bereits bestehende Regelungen zusammengefasst, die in verschiedenen Vorschriften, Regelungen oder Urteilen verstreut waren. Die Grünen übten ebenfalls starke Kritik. Das Gesetz zur "Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" verdiene diesen Namen nicht, sagte die Expertin der Grünen, Maria Klein-Schmeink. Selbst bei genauem Hinsehen können niemand substanzielle Verbesserungen für die Patienten erkennen.
Kein Fonds für Kunstfehler
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigte sich ebenfalls enttäuscht von dem Gesetzesentwurf. Geschäftsführer Hardy Müller wünscht sich Nachbesserungen. Er kritisiert vor allem, dass die Bundesregierung keinen Fonds einrichten will, aus dem Opfer von ärztlichen Kunstfehlern entschädigt werden sollen. So könnten Opfer finanzielle Hilfe bekommen, auch wenn dem Arzt ein Fehler nicht klar nachgewiesen werden kann. Der Gesundheitsminister hatte den Plänen für einen Härtefallfonds bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Absage erteilt. Die Folgen eines Fehlers müsse der Verantwortliche tragen, nicht aber die Solidargemeinschaft der Versicherten. Auch würde ein Fonds nur noch mehr Bürokratie verursachen.





