Krankenkassen müssen immer häufiger ihre Beiträge eintreiben
Montag, 23. Apr 2012, 13:50 von Antonia Wolschon
Wer nichts hat, kann nichts zahlen: Für immer mehr Versicherte wird Gesundheit zu teuer
Die Krankenkassen, die ihre Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet ausüben, haben im vergangenen Jahr 1,6 Millionen säumige Zahler an die Hauptzollämter gemeldet. Im Jahr 2010 waren das nur 1,3 Millionen Fälle. Der Zoll untersteht dem Ministerium für Finanzen und muss deshalb auch entsprechende Aufgaben übernehmen, also Inkassofunktionen wahrnehmen. Die Nachrichtenagentur dpa hat nach der Bedeutung der Zahlen gefragt. Ein Sprecher des Ministeriums teilte der dpa mit: "Die Zahlen lassen zumindest tendenziell den Schluss zu, dass die bundesunmittelbaren Krankenkassen vermehrt rückständige Beiträge zur Vollstreckung an die Hauptzollämter abgeben." Vor dieser Maßnahme werden die Schuldner gemahnt und müssen Säumniszuschläge zahlen. Je nach vergangener Zeit reichen diese Zuschläge von einem bis zu fünf Prozent des geforderten Betrages. Danach können die Kassen Leistungen verweigern und nur noch Notfälle, Schmerzen sowie die Versorgung in der Schwangerschaft abgsichern. Danach sind die Zwangsvollstreckungen das letzte Mittel.
Gesellschaftliche Problematik durch hohe Beiträge
Die zunehmende Zahl der Schuldner wirft die Frage auf, ob Gesundheit in Deutschland noch bezahlbar ist. Die Fachfrau bei der Verbraucherzentrale in Berlin, die für derartige Probleme zuständig ist, sagte der dpa: "Schulden von einigen tausend Euro kommen häufig vor." Es sei sogar möglich, so Dörte Eiß, dass die Schulden bei der Krankenversicherung für eine Privatinsolvenz verantwortlich sind. Es sei dringend nötig, dass über einen für alle bezahlbaren Schutz bei Krankheit nachgedacht werde. "Etwa bei Kleinselbständigen haben wir hier ein echtes gesellschaftliches Problem."
Selbständige sind benachteiligt
Für Selbständige, die sich freiwillig in der GKV versichern wollen, gelten pauschale Mindestbeiträge. Die Kassen fragen in diesen Fällen nicht nach den finanziellen Möglichkeiten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält diese Regelung für unangemessen. "Selbständige sollten, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, Beiträge nach ihren tatsächlichen Einkünften zahlen", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Auch die Grünen sind der Meinung, dass man durchaus von einem systemimmanenten Fehler sprechen könne. "Mindestbeiträge und und Zugangsbeschränkungen für Selbständige in der GKV sind der Preis für die Zweiteilung unseres Krankenversicherungssystems", so Birgitt Bender, die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen. Man müsse die Selbständigen in die GKV mit einbeziehen.
GKV soll Selbständige einbeziehen
Würden diese Zwänge abgeschafft, so könnten Selbständige zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Die Selbständigen mit geringen Einkünften und großen gesundheitlichen Risiken würden sicherlich die GKV vorziehen, die anderen könnten sich weiter privat krankenversichern. Damit könnte die Personengruppe entlastet werden, die oft den größten Anteil der Schuldner stellt und besonders durch finanzielle Probleme gefährdet ist.
Kein Tarif für Schuldner in der GKV geplant
Nicht nur in der GKV sorgen die Nichtzahler für Ausfälle. Nach Angaben der PKV gibt es rund 144.000 Versicherte in der PKV, die ihre Prämien nicht zahlen können oder wollen. Bisher haben die Schuldner einen Schaden von 550 Millionen Euro verursacht. Aktuell prüft die Regierung, ob in der PKV ein spezieller Tarif für Nichtzahler eingeführt werden kann. Für die GKV gibt es solche Überlegungen nicht. Beide Systeme machen vorrangig die Einführung der Versicherungspflicht für die starke Zunahme der säumigen Zahler verantwortlich. Im Jahr 2007 wurde die Pflicht zur Krankenversicherung für die GKV, im Jahr 2009 für die PKV eingeführt.





