Anhörung im Gesundheitsausschuss

Gesetzliche Krankenkassen nehmen gegen Pflege-Bahr Stellung

Montag, 25. Jun 2012, 13:47 von
Am heutigen Montag soll sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung befassen. Zwar gibt es keine Zweifel daran, dass der Pflege-Bahr eingeführt wird, doch bei der Anhörung von Verbänden und Krankenversicherungen wird ein heftiger Schlagabtausch erwartet.
Eine Anhörung soll die Argumente für und gegen einen Sachverhalt erläutern und abwägen

Eine Anhörung soll die Argumente für und gegen einen Sachverhalt erläutern und abwägen

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können offensichtlich dem Plan des Gesundheitsministers nichts Gutes abgewinnen. Nach Medienberichten kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass die Pflegeversicherung in ihrer Gesamtheit überhaupt nicht entlastet wird. "Das Ziel einer nachhaltigen Absicherung einer generationengerechten Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung wird verfehlt", heißt es in der Stellungnahme. "Welt Online" berichtet weiter, dass vor allem die finanziellen Aspekte der geplanten Absicherung für den Pflegefall für die Krankenkassen "nicht nachvollziehbar" sind. Der Plan sieht vor, dass für das kommende Jahr 100 Millionen Euro eingeplant sind. Damit sollen 1,5 Millionen Verträge mit jeweils fünf Euro monatlich bezuschusst werden. Wenn man aber wie bei der Altersvorsorge von mehr als 15 Millionen privaten Zusatzverträgen ausgeht, so entstehen tatsächliche Kosten von weit über 920 Millionen Euro.

Verbraucherschützer sehen Solidarität in Gefahr

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen wendet sich gegen eine private Pflegezusatzversicherung. Der neue "Pflege-Bahr" sei völlig ungeeignet, das Risiko der Pflegebedürftigkeit nachhaltig abzusichern und besser und leichter zu gestalten. Die Verbraucherschützer befürchten sogar eine Entsolidarisierung. Es sei absehbar, dass Menschen mit geringem Einkommen keine Chance für eine angemessene Absicherung haben werden. Dieser Personenkreis kann sich den Pflege-Bahr nicht leisten. Auch werde kein wirklicher Anreiz zur ausreichenden Vorsorge gesetzt. Viele  würden sicher nur das Mindestmaß zur Förderfähigkeit erfüllen.

Pflegezusatzversicherung könnte zu teuer werden  

Für die Versicherer könnten höhere Kosten entstehen, fürchtet der Bund der Versicherten (BdV). Die geplante Zulage von fünf Euro monatlich könnte daher zum Ausgleich dieser Belastungen verwendet werden und nicht den Versicherten zugute kommen. Bei den geförderten Versicherungen besteht Kontrahierungszwang, also darf kein Antrag abgelehnt werden. Deshalb geht der BdV davon aus, dass die Versicherungen nach den Regeln des Pflege-Bahr teurer werden als die nicht geförderten. Wenn vor allem Menschen mit hohen Risiken den Pflege-Bahr abschließen, so könnte das zu weiteren Kostensteigerungen führen.

PKV befürwortet Pflege-Bahr  

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht dagegen die zusätzlich kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung nur positiv. Diese Art der Absicherung ist für die PKV die einzig mögliche Antwort auf die großen Herausforderungen der demografischen Entwicklung. Die finanziellen Bedingungen, die Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich von einer Eigenleistung ab zehn Euro, sind nach Ansicht des PKV-Verbandes die absolute Mindestanforderung. Unterhalb dieser Eckdaten könne man eine Pflegeversicherung gar nicht anbieten. Wenn die Förderung zu gering sei, so könnten Gesunde auf Tarife ohne Abschlusszwang wählen, die dann preisgünstiger sind.

Dynamisierung der Zulage unabdingbar   

Deshalb ist für den PKV-Verband die Dynamisierung der Zulage eine wichtige Forderung, um den Pflege-Bahr zukunftsfähig zu gestalten. Die PKV fordert ebenso möglichst schnelle Klarheit über die Eingrenzung der Kosten für die Verwaltung und die Abschlusskosten. Hier sollen durch eine Rechtsverordnung Grenzwerte eingeführt werden. Die Unternehmen benötigen für entsprechende Kalkulationen der neuen Produkte Zeit. Deshalb sollten die rechtlichen Regelungen spätestens bis zum September vorliegen. Für die neuen Pflegezusatzversicherungen ist eine Wartezeit von fünf Jahren vorgesehen. Die PKV begründet diese Zeit damit, dass ohne eine solche Wartezeit ein Vertrag nach den Vorgaben des Pflege-Bahr nicht zu berechnen sei.