PKV und negative Zinsentwicklung

Experte verlangt die Senkung des Rechnungszinses der PKV

Donnerstag, 12. Jul 2012, 12:30 von
Die private Krankenversicherung (PKV) musste sich in letzter Zeit mit einer ganzen Reihe von Problemen befassen und sich gegen viele Vorwürfe wehren. Sogar Forderungen nach einer sofortigen Abschaffung der PKV wurden laut. Die Branche hat aber immer betont, dass die PKV das bessere und wirksamere System sei.
Die PKV soll nach Ansicht von Experten den Rechnungszins angemessen absenken

Die PKV soll nach Ansicht von Experten den Rechnungszins angemessen absenken

Nun werden aber Überlegungen laut, den Rechnungszins der realen Situation anzupassen. Mit dem Zins werden die Altersrückstellungen der Versicherten in der PKV verzinst. Die Mitglieder zahlen in jungen Jahren höhere Beiträge, um ein Finanzpolster für das Alter anzusparen und die Beiträge so stabil wie möglich zu halten. Bisher stehen dafür 146 Milliarden Euro für die Krankenversicherung und 24 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung zur Verfügung. Doch das niedrige Niveau der Zinsen führt zu großen Problemen. Deshalb fordern Experten immer wieder die Absenkung des Rechnungszinses. Auch Prof. Dr. Jürgen Wasem, Experte für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, hält den aktuellen Zins für zu hoch. In einem Gespräch mit dem "Handelsblatt" machte er die Tatsche klar, dass der Zins seit Jahrzehnten bei 3,5 Prozent liegt.

Hoher Ertrag nicht mehr zu erreichen

Die Altersrückstellungen werden nicht nur angespart, sondern auch verzinst. Doch in der aktuellen Lage wird es für die Unternehmen der PKV immer schwieriger, den Zins zu erwirtschaften. Prof. Wasem bemängelt auch, dass die Altersrückstellungen "weltfremd" kalkuliert werden. So würden sie ohne Inflationsausgleich berechnet, der medizinische Fortschritt mit hohen Kosten bleibe unberücksichtigt. Auch werde die steigende Lebenserwartung der Menschen völlig außer Acht gelassen. All das sei unrealistisch, so Wasem. Zukünftig dürfte es für viele private Krankenversicherer schwierig werden, einen Ertrag von 3,5 Prozent zu erreichen.

Senkung des Zinses führt zu Beitragserhöhungen

Prof. Wasem macht eine einfache Rechnung auf. Liegt der Ertrag unter dem festgelegten Rechnungszins, bleibt der Inflationsausgleich auf der Strecke. Doch auch bei einem Ertrag von vier Prozent Zinsen fließen nur 90 Prozent des Ertrages über dem Rechnungszins in die Altersrückstellungen, also nur 0,45 Prozent. "Das ist bei einer Inflation von zwei Prozent natürlich viel zu wenig. Die PKV steckt bereits in einer Inflationsfalle", sagte Wasem dem Handelsblatt. Deshalb plädiert er für eine Absenkung des Rechnungszinses auf 2,5 Prozent. Die Branche hat sich bisher immer gegen eine solche Senkung gewehrt, und das aus gutem Grund. Im Gegenzug müssten die Versicherer die Beiträge drastisch anheben. Es könnte zur Anpassung der Prämien im zweistelligen Prozentbereich kommen. Auch das Geschäft mit neuen Kunden könnte darunter leiden.

Lebensversicherer musste sich anpassen

Wasem verweist auf die Lebensversicherer, die sich einem ähnlichen Prozess unterwerfen mussten. Der Garantiezins wurde bereits auf nur noch 1,75 Prozent abgesenkt. Das sei der Entwicklung des Kapitalmarktes mit niedrigen Zinsen geschuldet. Wenn die privaten Krankenversicherer nicht handeln, steigen aus der Sicht des Experten die Beiträge der Versicherten im Alter. Das aber wäre eine Entwicklung, die die PKV unbedingt vermeiden will.

Gesetzgeber soll den Rechnungszins senken

Aber die PKV muss den Rechnungszins absenken, wenn sie nicht ins Hintertreffen geraten will. Ohne eine solche Maßnahme könne die PKV vom demografischen Wandel überrollt werden und müsste ihre älteren Kunden viel zu stark finanziell belasten. Es sei aber kaum zu erwarten, dass die Branche selbst die Initiative ergreift. Der Wettbewerb verhindert, dass der Rechnungszins mit den benannten Folgen gesenkt wird. Deshalb fordert Prof. Wasem, dass die Bundesregierung eingreift und den Zins absenkt. Das müsse ja nicht in Zement gegossen sein. Eine Absenkung müsse nicht für alle Zeiten gültig sein.