Urteil zu Fitnessverträgen

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei bekannter Erkrankung

Dienstag, 10. Jul 2012, 13:20 von
Sport ist gesund! Das denken in Deutschland Millionen von Menschen, die in einem Fitnessstudio regelmäßig trainieren, sich mit Hanteln, Gewichten und Laufbändern quälen. Die Studios haben natürlich Verträge über meistens längere Laufzeiten. Eine Kündigung ist oft nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann nur mit wichtigem Grund gekündigt werden

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann nur mit wichtigem Grund gekündigt werden

Mit diesen Voraussetzungen musste sich das Amtsgericht München beschäftigen. Der Kunde eines Fitnessstudios hatte Anfang April 2010 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Doch bereits nach kurzer Zeit wollte er den Vertrag wieder kündigen. Zur Begründung sagte der Mann, dass er an an einer chronischen Erkrankung der Gelenke leide. Er habe sich in dem Studio nur angemeldet, weil er sich durch das Training eine Besserung seiner Beschwerden erhofft habe. Doch diese Hoffnung habe sich nicht erfüllt, und deshalb müsse er das Training im Studio wieder aufgeben. Das Fitnessstudio aber wollte das nicht akzeptieren und wies die Kündigung entschieden zurück. Das Studio verwies auf die Laufzeit des Vertrages, bestand auf den vereinbarten vertraglichen Bedingungen und verlangte die Zahlung der Beiträge bis zum Ende der Laufzeit.

Krankheit war bei Vertragsabschluss bekannt

Weil keine Einigung zustande kam, zog der Betreiber des Studios vor Gericht. Dort bekam er Recht. Es habe für den Kunden kein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben. Dafür wäre es notwendig gewesen, dass für den Kunden des Fitnessstudios die Weiterführung des Vertragsverhältnisses nicht länger zumutbar gewesen wäre. Es gibt zwar durchaus ein solches Recht zu einer Kündigung, doch das greife in diesem Fall nicht. Unter Abwägung der Interessen sowohl des Kunden als auch des Betreibers stellten die Richter fest, dass dem Mann seine chronische Krankheit bereits beim Abschluss des Vertrages bekannt gewesen sei. Es sei auch nirgendwo im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht festgeschrieben worden. Deshalb wurde der Mann zur Zahlung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge in Höhe von rund 1.000 Euro verurteilt. (Aktenzeichen 213 C 22567/11)

Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert

Grundsätzlich aber ist ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen mit einem Fitnessstudio durchaus vorgesehen. Es kann in solchen Fällen immer wieder zu Streitigkeiten führen, weil dem Studio natürlich daran gelegen ist, die Kunden zu halten. Zunächst einmal gibt es grundsätzlich nach dem § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein außerordentliches Kündigungsrecht bei sogenannten „Dauerschuldverhältnissen“. Dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erst vor Kurzem mit den Verträgen der Fitnessstudios befasst und die Rahmenbedingungen klar gemacht, nach denen ein Vertrag gekündigt werden kann.

BGH setzt Bedingungen für Kündigung fest

Die Betreiber dürfen danach nicht nur eine Erkrankung als wichtigen Grund für eine Kündigung akzeptieren. So kann auch eine Schwangerschaft Ursache für eine rechtmäßige Kündigung sein. Es gibt Studios, die von einem Kunden verlangen, ein Attest zu verlangen, mit dem eine Erkrankung bestätigt werden soll. Nach Auffassung der BGH-Richter darf es einen Vertragspartner nichts angehen, an welcher Krankheit der Kunde leidet. Sollte diese Praxis den Betreiber vor falschen Kündigungen schützen, so sei das nicht angemessen. Vielmehr steht hier der gerichtliche Weg offen. (Aktenzeichen XII ZR 42/10)

Absicherung bereits beim Unterschreiben des Vertrages

Wer einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließt, sollte unbedingt darauf achten, dass ein Sonderkündigungsrecht schriftlich festgelegt ist. Bei besonderen Gegebenheiten wie in dem oben dargestellten Fall ist es nach Ansicht aller Rechtsexperten am besten, wenn ein solches Recht Bestandteil des Vertrages wäre. Mit den Unterschriften beider Parteien könnten dann sehr viel Ärger und hohe Kosten vermieden werden.