Steuererklärung bei PKV-Kunden

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Streit über steuerliche Anrechnung

Freitag, 04. Mai 2012, 12:46 von
Inwieweit müssen Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt werden? Laut dem Bund der Steuerzahler ist diese Frage strittig. Da Finanzverwaltung und Steuerzahler unterschiedliche Auffassungen vertreten, befinden sich aktuell verschiedene Klagen in der Schwebe.
Verschiedene Auffassungen über steuerliche Anrechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV

Verschiedene Auffassungen über steuerliche Anrechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV

Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) hat es möglich gemacht: Sowohl Kunden der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung (PKV) ist es seit Beginn des Jahres 2010 möglich, 96 Prozent ihrer Beiträge von der Steuer abzusetzen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Steuerersparnisse können ausschließlich im Falle von Krankenversicherungsbeiträgen erzielt werden, die erforderlich sind, um eine Basisabrechnung sicherzustellen. Der Anteil des Beitrags, der sich auf einen optionalen Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung, so genannte Komfortleistungen, bezieht, ist dagegen steuerlich nicht absetzbar. Zu möglichen Komfortleistungen gehört etwa die Behandlung durch den Chefarzt während eines Krankenhausaufenthalts. Anita Käding vom Bund der Steuerzahler weist PKV-Kunden auf aktuelle Streitfälle zur steuerlichen Anrechnung der Krankenkassenbeiträge hin.    

Meinungspluralität zur Anrechnung der Arbeitgeberzuschüsse

Den Ausführungen von Käding zufolge gibt es verschiedene Auffassungen darüber, in welcher Form der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Nach dem Ansatz der Finanzverwaltung entfallen einhundert Prozent des Zuschusses durch den Arbeitgeber auf die Basisleistung. Steuerzahler vertreten dagegen die Auffassung, es sei richtig, die Arbeitgeberzuschüsse ebenso nach Basis- und Komfortleistungen aufzuteilen.

Steuerersparnis: Die Bedeutung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV

Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Zuschuss, den der Arbeitgeber den Privatversicherten im Rahmen der Grundprinzipien der Sozialversicherung gewährt, den Betrag mindert, der über die Steuer abgesetzt werden kann. Findet statt einer Beitragsaufteilung eine Berechnung in voller Höhe statt, wirkt sich das entsprechend negativ auf den Umfang der Steuerersparnis des PKV-Kunden aus. Wie Focus Money berichtet, sind vor diesem Hintergrund verschiedene Klagen eingereicht worden, darunter zum Beispiel vor den Finanzgerichten in Hamburg und Nürnberg.  

Einspruch gegen Steuerbescheid als Option

Für Kunden der privaten Krankenversicherung gilt: Sollte bei ihnen der Zuschuss des Arbeitgebers im kompletten Umfang bei der Steuer angerechnet worden sein, empfiehlt sich ein Einspruch gegen den betreffenden Bescheid. Anzuraten ist zudem, parallel einen Antrag auf Verfahrensruhe zu stellen. Hierbei sollte auf die Klageverfahren verwiesen werden, die sich gegenwärtig noch in der Schwebe befinden.