Untersuchung des TÜV-Rheinland

TÜV stellt schwerwiegende Mängel bei Urlaubs-Souvenirs fest

Freitag, 27. Jul 2012, 12:46 von
In der schönsten Zeit des Jahres sind Urlauber großzügig und immer bereit, den Kindern ein Spielzeug oder auch ein kleines Souvenir zu kaufen. Der TÜV Rheinland hat diese Artikel zum dritten Mal untersucht und hat festgestellt: Die Mitbringsel aus dem Urlaub sind oft von schlechter Qualität und sogar gefährlich.
Das Spielzeug aus dem Urlaub ist vielleicht schön bunt, aber nicht empfehlenswert

Das Spielzeug aus dem Urlaub ist vielleicht schön bunt, aber nicht empfehlenswert

Die TÜV-Tester haben in verschiedenen Urlaubsregionen in Italien, Holland, Spanien und auch Deutschland die verschiedensten Souvenirs eingekauft. In speziellen Souvenir- und Billig-Läden oder auch direkt am Strand erwarben sie Spielzeug, Fußballshirts und diverse Sonnenbrillen. Die Kosten für die 134 Artikel lagen zwischen 99 Cent und 20 Euro. Nach den Erfahrungen von Werner Weiskirchen vom TÜV Rheinland werden diese Dinge oft von Urlaubern Familien mit Kindern gekauft. Die Artikel wurden in den Testlabors des TÜVs genau unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse sind wirklich erschreckend: Bei rund 40 Prozent der getesteten Spielwaren wurden mechanische und auch chemische Schwächen konstatiert. So fielen bei Plüschtieren zum Beispiel die Augen heraus und konnten so von kleinen Kindern verschluckt werden.

Gefahren vor allem für Kinder

Doch damit nicht genug. Es gab Gummibälle mit Weichmachern, einige der Spielzeuge konnten auch den Brandtest nicht bestehen. Das Fell von einigen Plüschtieren fing viel zu schnell Feuer. Die Batteriefächer bei Stofftieren waren nicht abgesichert. Unter ungünstigen Umständen könnten die Kinder die Batterien sogar verschlucken. Im normalen Alltag würden die Eltern ihren Kindern solche Produkte gar nicht kaufen. "Die Hemmschwelle gerade im Urlaub ist äußerst gering", sagt TÜV-Sprecher Ralf Diekmann. Doch es geht nicht nur um die schlechte Qualität. So wurde im Labor verkeimte Flüssigkeit in einer Seifenblasenpistole gefunden. "Diese Produkte stellen ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar und dürfen so nicht verkauft werden", macht TÜV-Vorstand Ralf Wilde klar.

Billige Sonnenbrillen schädigen die Augen

Auch bei 40 Prozent der Sonnenbrillen wurden zum Teil gravierende Mängel festgestellt. So wurde bei einigen Brillen die Sicht so stark verzerrt, dass dem Träger nach einiger Zeit richtig übel werden könnte. Auch fanden die Tester heraus, dass einige Brillen viel zu stark getönt waren. Wer mit einer solchen Brille zum Beispiel in einen Tunnel fährt, der wird auf sehr gefährliche Weise in seiner Sicht beschränkt. "Es muss dann ausgewiesen sein, dass diese Brille nicht für den Straßenverkehr geeignet ist", erklärt Ralf Diekmann. Auch der TÜV-Experte für Augenschutz warnt vor den Brillen, die man in Billigläden oder auch am Strand kaufen kann. Sie können negative Auswirkungen auf das Sehvermögen haben. "Hier wird am falschen Ende gespart", so Patrick Niklaus.

Nur Shirts ohne Schadstoffbelastung

Nur die Fußballshirts konnten zumindest teilweise überzeugen. Es gab im Stoff keine zu hohe Belastung mit Schadstoffen. Die Qualität ließ allerdings zu wünschen übrig. Schiefe Nähte und schlechter Druck lassen bei den billigen Shirts den Schluss zu, dass sich hier die Vorgaben für Umweltschutz und Produktion "auf sehr niedrigem Niveau" bewegen. Der TÜV zieht nur einen Schluss aus den schlechten Ergebnissen: Die Produkte müssen schärfer kontrolliert werden. Die existierenden Regelungen auf europäischer Ebene werden einfach gar nicht oder nur ungenügend umgesetzt.

Billige Urlaubssouvenirs besser vermeiden

Der TÜV hat aber für die Verbraucher eine Empfehlung, wie sie sich vor den Gefahren der billigen Spielzeuge und Urlaubssouvenirs schützen können. Auch im Urlaub sollte man besser in Fachgeschäften oder bekannten Kaufhäusern einkaufen. Spielzeuge für Kinder sollten von den Eltern genau begutachtet werden. Wenn man scharfe Kanten oder auch schlechte Verarbeitung feststellt, sollte das Spielzeug besser im Regal bleiben. Bei Hilfen zum Schwimmen muss unbedingt auf das Zeichen GS für geprüfte Sicherheit geachtet werden.