Mehr als 11.000 Patienten beschweren sich über ärztliche Fehler
Donnerstag, 21. Jun 2012, 12:30 von Jutta Wellding-Trostel
Auch ein Arzt ist nicht unfehlbar und sollte sich für seine Fehler verantworten müssen
Die Statistik der Behandlungsfehler im Jahr 2011 brachte es an den Tag. Patienten reichten mehr als 11.100 Anträge zur Überprüfung von Behandlungsfehlern ein. Die Gutachter der Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern haben davon 7.452 Vorgänge bearbeitet. Bei den Prüfungen stellte sich heraus, dass in fast 2.300 Fällen tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag oder aber die Aufklärung über die Risiken einer Behandlung nicht korrekt vorgenommen wurde. Bei 1.901 der Beschwerden ermittelten die Gutachter einen Behandlungsfehler als Grund für eine gesundheitliche Schädigung. Dabei hatten die Betroffenen auch Anspruch auf eine Entschädigung. Die meisten Fehler machten die Ärzte und Operateure wie bereits in den vergangenen Jahren bei Arthrosen der Knie- und Hüftgelenke und Frakturen der Unterarme, Unterschenkel und der Sprunggelenke.
Nur die wenigsten Fälle werden bekannt
Dr. Andreas Crusius, der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen stellte die Statistik in Berlin vor. "Eine völlig fehlerfreie Behandlung wird es nie geben. Schon daraus resultiert die Verpflichtung, alles dafür zu tun, das Risiko so klein zu halten wie irgend möglich", sagte er. Diese Aussage kann sicherlich jeder Patient unterschreiben. Die Zahlen der Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisberges. Vielen Patienten fehlt sicherlich der Mut, sich gegen einen Arzt oder eine Klinik zu wehren. Auch werden weitere Fälle von Versicherungen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder auch von Gerichten verhandelt.
Patienten kennen die Möglichkeiten nicht
Die tatsächlichen Fehler bei ärztlichen Diagnosen und Behandlungen können nicht genau beziffert werden. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums passieren in jedem Jahr zwischen 40.000 und 170.000 Behandlungsfehler. Es ist für viele Patienten wohl sehr schwierig, sich gegen einen vermuteten Fehler des Arztes zur Wehr zu setzen. Natürlich hat man Angst, und zudem muss immer noch der Patient dem Arzt nachweisen, dass er einen Fehler gemacht und damit eine gesundheitliche Schädigung verursacht hat. Zwar gibt es Anlaufstellen in Kliniken, den Kassen und Schiedsstellen, doch dieses Wissen um die verschiedenen Möglichkeiten hat nicht jeder Patient. Wenn sich Arzt und Patient vor Gericht treffen, so ist dieser Weg lang und teuer. All diese Unwägbarkeiten scheuen viele unzufriedene Patienten.
Patientengesetz geht nicht weit genug
Was bei vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern zu tun ist, erklärt das Aktionsbündnis Patientensicherheit auf seiner Internetseite. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, das die Rechte der Patienten stärken soll. Das könnte den Betroffenen helfen, denn die Rechte der ärztlich Behandelten sind klar formuliert. Doch die Beweislast liegt in der Mehrzahl der Fälle immer noch beim Patienten. Nur bei schweren Fehlern muss der Arzt nachweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Für viele Experten ist das völlig unzureichend. Die Beweislast müsste für die Patienten generell erleichtert werden, weil sie sonst von vornherein im Nachteil sind.
Forderung nach Fonds für Härtefälle
So sieht auch die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink von den Grünen die Situation. Die kostenlosen Schlichtungsverfahren sind freiwillig und werden von vielen Ärzten abgelehnt. Dann bleibt nur der gerichtlich Weg, und alle Unterlagen und Nachweise müssen von den Patienten besorgt und vorgelegt werden. Aus diesem Grund müsse die Beweislast grundsätzlich beim Arzt liegen. Weiter fordert die Politikerin einen Fonds für Patienten mit sehr schweren Schädigungen, wenn die Ursache der Beeinträchtigung nicht genau geklärt werden kann.





